
Erste-Hilfe-Ausbildung nach DGUV: Gesetzlich vorgeschrieben, betrieblich unverzichtbar!
Sicherheit am Arbeitsplatz ist kein Zufall, sondern gesetzliche Pflicht. Nach den Richtlinien der DGUV (Vorschrift 1) ist jedes Unternehmen verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an ausgebildeten Ersthelfern bereitzustellen. Mit unserer zertifizierten Ausbildung sorgen Sie nicht nur für rechtliche Absicherung, sondern schützen das höchste Gut Ihres Betriebs: die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter.
Das Wichtigste im Überblick:
- Zielgruppe: Mitarbeiter aller Branchen, die im Betrieb als Ersthelfer eingesetzt werden (Grundausbildung mit 9 Unterrichtseinheiten).
- Anerkennung: Unser Kurs ist vollumfänglich von den Berufsgenossenschaften (BG) und Unfallkassen anerkannt.
- Kostenübernahme: In den meisten Fällen werden die Lehrgangsgebühren direkt von Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Abrechnung!
Praxisnah und rechtssicher
Unsere Trainer vermitteln die lebensrettenden Maßnahmen exakt nach den aktuellen DGUV-Qualitätsstandards. Von der Erstversorgung kleinerer Verletzungen bis hin zum Verhalten bei schweren Arbeitsunfällen – Ihre Mitarbeiter lernen praxisnah und gewinnen die nötige Sicherheit für den Ernstfall.
Wichtiger Hinweis:
Eine DGUV-Ersthelfer-Ausbildung ist nur 2 Jahre lang gültig. Danach muss sie durch eine Erste-Hilfe-Fortbildung (Auffrischung) erneuert werden.
Sichern Sie Ihren Betrieb ab – vereinbaren Sie jetzt einen Termin für Ihre Mitarbeiter (auch als Inhouse-Schulung möglich)!